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Hochzeit in Dänemark – Welche Dokumente sind nötig?

von Andreas Mettler am 16.12.2008
Wer bei seiner Hochzeit den bürokratischen Aufwand in Deutschland umgehen will, entscheidet sich häufig für eine Heirat in Dänemark. Doch natürlich sind bei aller Einfachheit auch bei Heiraten in Dänemark einige Dokumente unbedingt vorzulegen, ohne die eine Trauung nicht stattfinden kann. So benötigen deutsche Staatsangehörige ihre Geburtsurkunde sowie eine melderechtliche Bescheinigung bzw. Aufenthaltsbescheinigung aus der sowohl die Anschrift als auch der Familienstand hervorgeht. In Deutschland erhält man seine Geburtsurkunde beim jeweils zuständigen Standesamt, sofern man diese nicht sowieso schon im Familienstammbuch oder extra vorliegen hat. Die melderechtliche Bescheinigung gibt es entweder beim Einwohnermeldeamt oder beim Kreisverwaltungsreferat. Eine Heirat in Dänemark schätzen aber auch gerade Paare unterschiedlicher Nationalität oder auch in der EU lebende Ausländer, denn eine in Dänemark geschlossene Ehe wird europaweit anerkannt. Ausländische Staatsangehörige benötigen für ihre Trauung in Dänemark ebenfalls ihre Geburtsurkunde und eine Aufenthaltsbescheinigung und darüber hinaus eine Ledigkeitsbescheinigung. Zusätzliche Unterlagen werden notwendig, wenn einer der beiden Heiratswilligen oder auch alle beide schon einmal verheiratet waren. Diese Personen brauchen dann das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, die Sterbeurkunde bzw. den Nachweis über die Auflösung der früheren Ehe. Beide Partner benötigen außerdem einen gültigen Reisepass. Übersetzungen von Dokumenten müssen beglaubigt sein, man darf also seine Dokumente nicht selbst übersetzen. Dafür gibt es zugelassenen Übersetzer, die dann die Echtheit / Richtigkeit des Dokuments auch beglaubigen dürfen. Solche Dolmetscher werden in Deutschland unter anderem vom Oberlandesgericht bestellt. Dort kann man sich auch nach entsprechend vereidigten Übersetzern erkundigen. Geburtsurkunde, Aufenthaltsbescheinigung sowie die Ledigkeitsbescheinigung sollten mit einer sogenannten Apostille versehen werden. Diese Apostille ist eine besondere Beglaubigungs- bzw. Legalisationsform. Sie wurde im Jahre 1961 zwischen den Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht eingeführt. Sollte jemand ein Dokument wie beispielsweise eine Ledigkeitsbescheinigung nicht beschaffen können, dann kann man beim zuständigen Standesamt in Dänemark anfragen, ob eventuell auch eine eidesstattliche Erklärung ausreichend ist.
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