Das Navi als Blitzerwarnsystem
von Andreas Mettler am 24.03.2009 Die meisten Navigationssysteme sind inzwischen auch in der Lage den Autofahrer vor den ungeliebten Blitzern zu warnen. Solche Warnsysteme nennen sich oft Radarwarner oder Blitzerwarner und lassen sich im Navi als Funktion auswählen. Hinter POI-Warner versteckt sich übrigens häufig die gleiche Funktion. POI ist die Abkürzung für „Points of Interests“, zu deutsch also ziemlich treffend: interessante Punkte. Und interessant sind solche Punkte natürlich für jeden Autofahrer, auch wenn sich hinter „Points of Interests“ eher berühmte Bauwerke, Museen oder vielleicht auch Tank- und Raststätten verbergen. Sobald sich der Fahrer einer Radarfalle nähert, warnt das Navi akustisch oder optisch vor dem teuren Fotografen. Doch wie ist hier eigentlich die rechtliche Lage? Ist das erlaubt? Die Antwort lautet: leider nein. Laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung ist es dem Fahrzeugführer verboten, ein entsprechendes Gerät zu benutzen oder auch nur in funktionsfähigem Zustand im Fahrzeug zu haben, welches vor „Verkehrsüberwachungsmaßnahmen“ warnt oder diese sogar stört. Während einer Verkehrskontrolle ist es der Polizei sogar erlaubt, das Navigationssystem dahin gehend zu prüfen. Fällt den Beamten auf, dass das Gerät ein Radarwarnsystem hat, ist es rechtlich möglich, das Navi einzuziehen. Außerdem kann ein Bußgeld verhängt werden und dem Fahrer drohen vier Punkte in Flensburg. Das heißt allerdings nicht, dass man ein Navigationsgerät mit Blitzerfunktion nicht kaufen oder mitführen darf. Verboten ist es nur, die Funktion für den POI-Warner zu aktivieren. Hersteller schützen sich rechtlich insofern, dass die Nutzer des Navis das Warnsystem selbst installieren, aktivieren oder sogar extra dazu kaufen müssen. Normalerweise sind diese Geräte ja auch für die Routenplanung entwickelt worden.
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