Riester für Bauherren interessant
von Andreas Mettler am 27.05.2009 Auch wenn das Versprechen in den letzten Tagen wieder einmal in die Schlagzeilen geriet, dass die gesetzliche Rente erhalten bleibt, sollte sich auf die staatliche Variante allein nicht verlassen werden. Um im Alter nicht jeden Cent zweimal umdrehen zu müssen und auch Gelegenheit zu haben, den wohlverdienten Ruhestand zu genießen, sollte eine zusätzliche Vorsorgelösung in Betracht gezogen werden. Seit 2002 bietet der Staat eine Unterstützung bei der privaten Vorsorge in Form der Riester-Rente an. Wer sich entscheidet zu riestern, kann zwischen verschiedenen Formen entscheiden, jedoch müssen alle Vorsorgepläne zertifiziert sein. In der Zertifizierung wurde festgelegt, welche Sparpläne nach Riester unterstützt werden und welche nicht. Das Angebot umfasst also nicht nur Lebensversicherungen und Banksparpläne, sondern unter anderem auch Aktienfonds und seit 2008 die Eigenheimrente oder Wohn-Riester genannt. So ist es zusätzlich zur Altersvorsorge in Geldvermögen möglich geworden, genutztes Wohneigentum mit Riester zu bezuschussen. Das heißt, mit einer Riesterzulage kann eine Immobilie erworben werden oder Anteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft. Weiterhin ist es denkbar, Kredite, die für einen Immobilienerwerb aufgenommen wurden, mithilfe des Riesterprogrammes abzuzahlen. Allerdings muss die Immobilie dann selbst bewohnt werden. Dem Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung steht also nichts im Wege, dank Riester. Diese Änderung trat im Jahr 2008 in Kraft. Alle Gebäude, die vorher gebaut oder gekauft wurden, sind davon leider ausgeschlossen. Einen Wermutstropfen gibt es bei dieser Riesternutzung allerdings. Für Käufer und Bauherren ist es nur möglich das Riestervermögen zu nutzen, wenn die Sparsumme bereits mehr als 10.000 Euro beträgt. Ansonsten gelten die gleichen Zulagen, wie bei anderen Riesterverträgen.
| |