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Urheberrecht sichert erschaffene Werke

von Michael Dunker am 10.12.2009
Mit dem Urheberrecht wird der Urheber, also der Erschaffer, eines Werkes geschützt und es hilft diesem, dass die Rechte gewahrt und auch geltend gemacht werden können. Gleichzeitig schützt es aber auch die Werke, sei es geistige oder künstlerische, beispielsweise Musik, Gemälde, Fotos, Bücher oder Texte, in der Gesamtheit. Sobald ein Werk erschaffen worden ist, besteht das Urheberrecht auf diesem Werk und erfordert keinerlei Anmeldung. Allerdings wird für das Werk eine geistige Schöpfungshöhe benötigt. Wenn diese nicht vorhanden ist, tritt das Urheberrecht nicht auf und das geltend machen von Rechten ist dem Urheber nicht gestattet. Wann das Urheberrecht zu tragen kommt und ein neues Werk erschaffen worden ist, kann nicht immer gleich festgestellt werden. Hat beispielsweise eine Musikband einen bekannten und beliebten Song gecovert, stellt sich direkt die Frage, ob diese Band auch gleichzeitig ein Urheberrecht an diesem Song erlangt hat. Im Grunde besteht kein Recht, wenn sich der Titel mit dem Original gleicht. Wird aber nur ein Thema des Originaltitels angedeutet, ist ein neues Werk entsanden und die Band ist Urheber und hat die Rechte.

Das Urheberrecht kann nicht andere übertragen werden, es ist lediglich eine Vererbung möglich. Auch Vertragsklausen wie „das Urheberrecht geht an den Käufer über“, ist in Deutschland nicht wirksam. Es kann allerdings eine Lizenz, also das Nutzungsrecht, vom Urheber eingeräumt werden. Es gibt andere Länder, in welchen die Übertragung des Urheberrechtes an andere Personen erlaubt und auch wirksam ist. Die gesetzlichen Grundlagen für das Urheberrecht werden nicht nur im Urhebergesetz geregelt, sondern auch im Kunsturhebergesetz und dem BGB. Die Rechte, über welche der Urheber im Einzelnen verfügt, sind unter anderem das Recht der Verwertung des Werkes. Mit dem Ausdruck „ausschließliches Recht“ bedeutet, das allein der Urheber das Recht hat, zu bestimmen, auf welche Weise das Werk von ihm genutzt werden darf. Dritte sind nicht berechtigt, das Werk ohne die Zustimmung zu verwenden und der Urheber ist allein berechtigt zu bestimmen, wer, wann und wie das Werk veröffentlichen darf.



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