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Vertrieb ist nicht Verkauf

von Andreas Mettler am 20.12.2010
Das Verhältnis, die Rechte und Pflichten eines Käufers und eines Verkäufers, werden durch unterschiedliche Gesetze bestimmt und reguliert. Zwischen einem Privatmann und einem Privatmann regelt, ebenso wie zwischen einem Privatmann und einem gewerbsmäßigen Verkäufer, das Bürgerliche Gesetzbuch, auch kurz als BGB bekannt. Zwischen Kaufleuten wird das Handelsgesetzbuch, kurz HGB genannt, als Regelwerk eingesetzt. Bei Geschäften zwischen Partner aus unterschiedlichen Staaten gilt das EU- oder das UN-Handelsrecht. Was aber regelt die Rechtsbeziehung zwischen zum Beispiel einer Versicherung und einem Versicherungsvertreter? Oder einem produzierenden Unternehmen und einem Handelsvertreter? Hier kommt der Fachanwalt für Vertriebsrecht zum Einsatz.

Das Vertriebsrecht wird den speziellen Anforderungen dieser Rechtsbeziehungen gerecht, und das überall im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland. Egal, ob der Fachanwalt Vertriebsrecht München oder Berlin als Kanzleiort benutzt. Das es Fachanwälte für Vertriebsrecht gibt, liegt unter anderem in der Tatsache begründet, dass die Regelwerke, HGB und BGB, nur in allgemeiner Form auf die Beziehungen zwischen Unternehmen und ihren Vertretern eingehen können, die Fragestellungen dieser Rechtsbeziehungen aber deutlich komplexer sind und daher gut ausgebildete Spezialisten benötigen. Ähnlich einem Dienstvertrag zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer regelt das Vertriebsrecht, gewissermaßen als Zusammenfassung der geltenden Gesetze, das Verhältnis zwischen einem Auftraggeber (z.B. eine Versicherung) und einem Vertreter, also dem externen Vertrieb. Dies ist notwendig, da der externe Vertrieb ja kein Dienstverhältnis, also kein Arbeitnehmer-Arbeitgeberverhältnis eingeht, sondern ein Vertragsverhältnis, das ähnlich einem Kunden-Lieferantenverhältnis ist. Das Vertriebsrecht ist keine eigenständige Gesetzessammlung, sondern der zusammenfassende Oberbegriff für die diesen Bereich regulierenden Gesetzesteile der geltenden Gesetze. Daher ist es unumgänglich, um Nachteile zu vermeiden, bei Unstimmigkeiten oder Unsicherheiten, die Dienstleistung eines Fachanwaltes in Anspruch zu nehmen.
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